Verrückte und irre Warnhinweise für Käufer
Verfasst: 04.01.2007, 14:39
03/01/07
Die Hersteller von Geräten sind bemüht, mittels "Beipackzettel" die Kunden vor unsachgemäßer Handhabung zu schützen. Wie der Kölner Express feststellt, gehen allerdings so manche Hersteller davon aus, dass die Kunden - gelinde gesagt - total verblödet sind. Ein paar Beispiele: Ein Kinderwagenhersteller warnt seine Kunden mit dem Satz: "Kind vor dem Zusammenklappen entfernen." Auf Pfefferspray zur Selbstverteidigung steht: "Inhalt nicht ins eigene Gesicht sprühen." Auf einer Kettensäge befindet sich der Hinweis: "Nicht versuchen, die Kette mit der Hand anzuhalten." Die Warnung: "Kleidung nicht am Körper bügeln" wurde auf einem Bügeleisen entdeckt. Und hätten Sie geahnt, dass Sie Kindern niemals erlauben sollten, in der Spülmaschine zu spielen? Weitere verrückte Warnhinweise gibts hier:
-Auf ein Packung Schlaftabletten: "Warnung: Kann Müdigkeit auslösen."
-Auf einer Spülmaschine: "Erlauben Sie ihren Kinder nicht, in der Spülmaschine zu spielen."
-Auf einem CD-Player: "Verwenden Sie den Ultradisc2000 nicht als Projektil in einem Katapult."
-Auf einer Toner-Kartusche für einen Laser-Drucker: "Den Toner nicht essen!"
-Auf einem Bügeleisen: "Bügeln Sie die Kleidung niemals, wenn Sie gerade getragen wird."
-Auf einem Kinderwagen: "Vor dem Zusammenfalten das Kind herausnehmen."
-Auf einer Dose Pfefferspray (zur Selbstverteidigung): "Es könnte die Augen reizen."
-Auf einer Kiste Geburtstagskerzen: "Verwenden Sie das Wachs auf keinen Fall als Ohrstöpsel oder für irgend eine andere Funktion, die etwas mit dem Einführen in Körperöffnungen zu tun hat."
-Auf einer Tischlerfräse: "Nicht als Instrument zum Zähne bohren gedacht."
-Bei der Toiletten-Gang: "Abziehwasser nicht zum Trinken geeignet."
-Auf einem Massage-Stuhl: "Auf keinen Fall ohne Kleidung benutzen... Und stecken Sie niemals einen Körperteil in die Rückenlehne, solange sich die Walzen bewegen."
-Ein Rauchmelder mit der Warnung: "Nicht die Ruhe-Funktion in Notfällen benutzen. Sie wird das Feuer nicht löschen."
-Auf einer Packung Fischhaken: "Herunterschlucken schädlich."
-Auf einer Badezimmer-Heizung: "Dieses Produkt darf nicht in Badezimmern eingesetzt werden."
-Ein Schlitten mit der Warnung: "Vorsicht, Schlitten kann unter gewissen Schneebedingungen hohe Geschwindigkeiten erreichen."
-Ein Rohrreiniger mit dem Hinweis: "Vorsicht. Wenn Sie diese Anweisungen und Warnungen nicht lesen und verstehen können, sollten Sie dieses Produkt nicht verwenden."
Die Hersteller von Geräten sind bemüht, mittels "Beipackzettel" die Kunden vor unsachgemäßer Handhabung zu schützen. Wie der Kölner Express feststellt, gehen allerdings so manche Hersteller davon aus, dass die Kunden - gelinde gesagt - total verblödet sind. Ein paar Beispiele: Ein Kinderwagenhersteller warnt seine Kunden mit dem Satz: "Kind vor dem Zusammenklappen entfernen." Auf Pfefferspray zur Selbstverteidigung steht: "Inhalt nicht ins eigene Gesicht sprühen." Auf einer Kettensäge befindet sich der Hinweis: "Nicht versuchen, die Kette mit der Hand anzuhalten." Die Warnung: "Kleidung nicht am Körper bügeln" wurde auf einem Bügeleisen entdeckt. Und hätten Sie geahnt, dass Sie Kindern niemals erlauben sollten, in der Spülmaschine zu spielen? Weitere verrückte Warnhinweise gibts hier:
-Auf ein Packung Schlaftabletten: "Warnung: Kann Müdigkeit auslösen."
-Auf einer Spülmaschine: "Erlauben Sie ihren Kinder nicht, in der Spülmaschine zu spielen."
-Auf einem CD-Player: "Verwenden Sie den Ultradisc2000 nicht als Projektil in einem Katapult."
-Auf einer Toner-Kartusche für einen Laser-Drucker: "Den Toner nicht essen!"
-Auf einem Bügeleisen: "Bügeln Sie die Kleidung niemals, wenn Sie gerade getragen wird."
-Auf einem Kinderwagen: "Vor dem Zusammenfalten das Kind herausnehmen."
-Auf einer Dose Pfefferspray (zur Selbstverteidigung): "Es könnte die Augen reizen."
-Auf einer Kiste Geburtstagskerzen: "Verwenden Sie das Wachs auf keinen Fall als Ohrstöpsel oder für irgend eine andere Funktion, die etwas mit dem Einführen in Körperöffnungen zu tun hat."
-Auf einer Tischlerfräse: "Nicht als Instrument zum Zähne bohren gedacht."
-Bei der Toiletten-Gang: "Abziehwasser nicht zum Trinken geeignet."
-Auf einem Massage-Stuhl: "Auf keinen Fall ohne Kleidung benutzen... Und stecken Sie niemals einen Körperteil in die Rückenlehne, solange sich die Walzen bewegen."
-Ein Rauchmelder mit der Warnung: "Nicht die Ruhe-Funktion in Notfällen benutzen. Sie wird das Feuer nicht löschen."
-Auf einer Packung Fischhaken: "Herunterschlucken schädlich."
-Auf einer Badezimmer-Heizung: "Dieses Produkt darf nicht in Badezimmern eingesetzt werden."
-Ein Schlitten mit der Warnung: "Vorsicht, Schlitten kann unter gewissen Schneebedingungen hohe Geschwindigkeiten erreichen."
-Ein Rohrreiniger mit dem Hinweis: "Vorsicht. Wenn Sie diese Anweisungen und Warnungen nicht lesen und verstehen können, sollten Sie dieses Produkt nicht verwenden."